Richtlinien für die Vergabe von Stipendien der Peter und Traudl Engelhorn Stiftung

Die Peter und Traudl Engelhorn Stiftung hat sich satzungsgemäß zum Ziel gesetzt, herausragende junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Bereich der Lebenswissenschaften durch die Vergabe von Postdoc-Stipendien zu fördern.
Hierzu treffen die Parteien folgende Vereinbarung:

Vorbemerkung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

Datenschutz

Mit den Bewerbungen erhält die Stiftung Einblick in persönliche Daten der Bewerberinnen und Bewerber. Diese Daten werden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich dem Zweck, eine begründete Auswahl aus dem Bewerberkreis treffen zu können.

Im Falle einer Berücksichtigung als Stipendiat werden die Daten des Stipendiaten gesichert gespeichert. Bewerbungen, die keine Berücksichtigung finden konnten, werden, um eine Vergleichsmöglichkeit bei einer eventuellen neuerlichen Bewerbung zu haben, für die folgenden 24 Monate gespeichert und dann gelöscht. Auf besonderes Verlangen kann die Löschung auch früher durchgeführt werden.

Bedingungen für Postdoc-Stipendien

Die Stiftung muss unverzüglich informiert werden, wenn ein Antrag gleichen oder ähnlichen Inhalts bei einer anderen forschungsfördernden Institution eingereicht wird.

Nimmt ein Antragsteller vor der Entscheidung der Stiftung ein Stipendium von einer anderen Institution an, hat er die Stiftung unverzüglich zu informieren. Der Antrag an die Stiftung gilt damit als zurückgezogen.

Nur schriftliche Informationen sind rechtsverbindlich.

Die Entscheidungen der Stiftung sind unanfechtbar.

Die Forschungsarbeit des Stipendiaten muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Stipendiaten und der den Stipendiaten aufnehmenden Institution begonnen werden.

Der Stipendiat ist verpflichtet, die zugewiesenen Mittel ordnungsgemäß zu verwenden und sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu halten. Jeder Stipendiat muss seine ganze Arbeitskraft für sein gefördertes Forschungsprojekt einsetzen. In der aufnehmenden Institution darf der Stipendiat nur Aufgaben wahrnehmen, die direkt mit seinem Projekt verbunden sind.

Wenn ein Stipendiat beabsichtigt, das Forschungsthema oder die Arbeitsgruppe bzw. das Institut zu wechseln, sollte er die Stiftung unverzüglich unterrichten.

Zahlungsmodalitäten

In der Regel schließt die Stiftung mit der aufnehmenden Institution eine Zuwendungsvereinbarung ab. Auf deren Basis werden von der Institution halbjährlich Zahlungen für die Finanzierung einer TVL E13 Stelle für den Stipendiaten abgerufen. Gemeinkosten werden von der Stiftung nicht übernommen. Eine Vergabe des Stipendiums direkt an die ausgewählte Person ist prinzipiell im Einvernehmen mit der aufnehmenden Institution ebenfalls möglich.

Die Stiftung behält sich das Recht vor, Überschusszahlungen oder irrtümlich gezahltes Geld zurückzufordern. Darüber hinaus kann die Stiftung die Zahlungen einstellen oder eine Rückzahlung verlangen, wenn das Stipendium nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde oder wenn die Verpflichtung zur Vorlage des Abschlussberichts nicht erfüllt wurde oder aus anderen triftigen Gründen.

Publikationen und Berichte

Der Stipendiat ist verpflichtet,

die Stiftung in wissenschaftlichen Publikationen, die mit Unterstützung der Stiftung entstanden sind, durch ein entsprechendes Acknowledgment zu erwähnen,
der Stiftung elektronische Version der Veröffentlichungen zur Verfügung zu stellen,
alle sechs Monate einen Projektbericht (<3 Seiten) zu erstellen,
spätestens zwei Monate nach Beendigung des Projekts einen Abschlussbericht zu erstellen.

Alumni-Netzwerk:

Die Stiftung beabsichtigt, Interaktionen zwischen den gerade aktiven Stipendiaten und den Alumni der Stiftung zu ermöglichen. Der Stipendiat stimmt zu, dass sein Name, seine Arbeitsadresse und seine Funktion in einer Stipendiaten- und Alumni-Datei enthalten sind und für den oben genannten Zweck verwendet.

Der Stipendiat ist verpflichtet, die ihm zur Kenntnis gebrachten Daten vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck des wissenschaftlichen Austauschs zu verwenden.

Den oben genannten Richtlinien stimmt der Stipendiat zu.

Wir fördern

Im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe junge Potenziale, um einerseits die Entwicklung herausragender Forscherinnen und Forscher zu unterstützen und andererseits Entwicklungen von der Grundlagen-Forschung bis zu einer technisch-industriellen Anwendung zu stimulieren.

Prof. Dr. techn. Herwig Brunner,
Stiftungsvorstand

Bewerbungsunterlagen

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Bewerbungsrichtlinien
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