STIPENDIUM

Die Peter & Traudl Engelhorn Stiftung hat sich satzungsgemäß zum Ziel gesetzt, herausragende junge Wissenschaftler* aus dem Bereich der Lebenswissenschaften durch die Vergabe von Postdoc-Stipendien zu fördern.

AUSSCHREIBUNG

Postdoc-Stipendien 2024

Die Peter & Traudl Engelhorn Stiftung zur Förderung der Lebenswissenschaften lädt herausragende wissenschaftliche Nachwuchskräfte zur Bewerbung um Postdoc-Stipendien im Bereich der Lebenswissenschaften ein.

DAUER DES STIPENDIUMS

2 Jahre

    • Die Dauer des Stipendiums beträgt maximal 2 Jahre.

    • Die Höhe des Stipendiums entspricht in Deutschland TVL E13 bzw. TVöD E13, in Österreich und in der Schweiz den Beträgen des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung bzw. des Schweizerischen Nationalfonds.

    • Über die Vergabe der Stipendien entscheidet die Stiftung nach eigenem Ermessen; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    • In der Regel schließt die Stiftung mit dem Stipendiaten, dem Leiter der Forschungsgruppe und der aufnehmenden Institution eine Zuwendungsvereinbarung für die Finanzierung der Postdoc-Stelle ab. Auf deren Basis werden von der Institution halbjährlich Zahlungen für den Stipendiaten abgerufen.

    • Gemeinkosten werden von der Stiftung nicht übernommen.

    • Eine Vergabe des Stipendiums direkt an die ausgewählte Person ist prinzipiell im Einvernehmen mit der aufnehmenden Institution ebenfalls möglich.

    • Die Stiftung behält sich das Recht vor, Überschusszahlungen oder irrtümlich gezahltes Geld zurückzufordern. Darüber hinaus kann die Stiftung die Zahlungen einstellen oder eine Rückzahlung verlangen, wenn das Stipendium nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wurde oder wenn die Verpflichtung zur Vorlage des Abschlussberichts nicht erfüllt wurde oder aus anderen triftigen Gründen.

    • Studium und Promotion in einem Fach der Naturwissenschaften, in der Pharmazie oder der Medizin mit überdurchschnittlichen Ergebnissen.

    • Der Beginn der Promotionsarbeit darf nicht länger als 9 Jahre, deren Fertigstellung (Tag der Promotionsprüfung) nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Unterbrechungen der wissenschaftlichen Tätigkeit wegen Mutterschutz und Elternzeit werden bis max. 1 Jahr pro Kind berücksichtigt.

    • Die Forschungsarbeit muss an einem wissenschaftlichen Institut in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz durchgeführt werden.

    • Ausgefülltes Datenblatt

    • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)

    • Beschreibung des Forschungsvorhabens (max. 6 Seiten, inkl. 1 Seite für die Beschreibung des Forschungsziels und dessen Relevanz, exkl. Literaturverzeichnis)

    • Tabellarischer Lebenslauf

    • Zeugnisse (Bachelor, Master, Promotion, u.a.), wobei bitte nur die Prüfungszertifikate eingereicht werden sollen, nicht die gesamten Prüfungsdokumentationen; der Nachweis über eine abgelegte Promotionsprüfung kann gegebenenfalls bis zum 31.12. des laufenden Jahres nachgereicht werden.

    • aktuelle Publikationsliste

    • Empfehlungsschreiben von mindestens 2 anerkannten Wissenschaftlern, die, falls gewünscht, von deren Verfassern direkt an die Stiftung geschickt werden können

    • Zusage der Forschungseinrichtung, das Vorhaben zu ermöglichen

    • Unterschriebene Zustimmung zu den Stiftungsrichtlinien.

    Mit den Bewerbungen erhält die Stiftung Einblick in persönliche Daten der Bewerber. Diese Daten werden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich dem Zweck, eine begründete Auswahl aus dem Bewerberkreis treffen zu können.


    Im Falle einer Berücksichtigung als Stipendiat werden die Daten des Stipendiaten gesichert gespeichert. Bewerbungen, die keine Berücksichtigung finden konnten, werden, um eine Vergleichsmöglichkeit bei einer eventuellen neuerlichen Bewerbung zu haben, für die folgenden 24 Monate gespeichert und dann gelöscht. Auf besonderes Verlangen kann die Löschung auch früher durchgeführt werden.

    • Nur schriftliche Informationen sind rechtsverbindlich.

    • Nimmt ein Antragsteller vor der Entscheidung der Stiftung ein Stipendium von einer anderen Institution an, hat er die Stiftung unverzüglich zu informieren. Der Antrag an die Stiftung gilt damit als zurückgezogen.

    • Die Forschungsarbeit des Stipendiaten muss innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Zuwendungsvereinbarung begonnen werden.

    • Der Stipendiat ist verpflichtet, die zugewiesenen Mittel ordnungsgemäß zu verwenden und sich an die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu halten. Jeder Stipendiat muss seine ganze Arbeitskraft für sein gefördertes Forschungsprojekt einsetzen. In der aufnehmenden Institution darf der Stipendiat nur Aufgaben wahrnehmen, die direkt mit seinem Projekt verbunden sind.

    • Wenn ein Stipendiat beabsichtigt, das Forschungsthema oder die Arbeitsgruppe bzw. das Institut zu wechseln, ist die Stiftung unverzüglich zu unterrichten und der beabsichtigte Wechsel zu beantragen. Die Stiftung kann in sehr gut begründeten Fällen einem solche Wechsel zustimmen.

    • Die Entscheidungen der Stiftung sind nicht anfechtbar.

  • Der Stipendiat ist verpflichtet:

    • die Stiftung in wissenschaftlichen Publikationen, die mit Unterstützung der Stiftung entstanden sind, durch ein entsprechendes Acknowledgement zu erwähnen,

    • der Stiftung elektronische Versionen der Publikationen zur Verfügung zu stellen,

    • alle sechs Monate einen kurzen Zwischenbericht über den Fortgang des Projekts zu erstellen,

    • spätestens zwei Monate nach Beendigung des Projekts einen ausführlichen Abschlussbericht zu erstellen.

Bitte reichen Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen in Form eines einzigen, zusammenfassenden PDF-Dokuments unter nachfolgenden Link «BEWERBUNG STIPENDIUM» ein.

Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 

Peter und Traudl Engelhorn Stiftung
Prof. Dr. Horst Domdey
Vorstand Wissenschaft
T +49 172 842 5641
bewerbung@engelhorn-stiftung.de

«Every brilliant experiment,
like every great work of art,
starts with an act of imagination»

JONAH LEHRER